Der dritte Verstoß ereignete sich am 10. Oktober 2023, ab diesem Zeitpunkt ist die Sperre gültig. Die US-Amerikanerin kann damit ab Dezember wieder im Weltcup an den Start gehen.
„Informationen zum Aufenthaltsort sind für wirksame Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen zur Abschreckung und Aufdeckung von Doping von entscheidender Bedeutung“, begründete die USADA ihr Urteil.
Johnson kann in ihrer Karriere sieben Podestplätze vorweisen, alle in der Abfahrt.