Die FIS reagierte damals barsch und kündigte Berufung gegen eine Entscheidung an, die als "gänzlich falsch" eingestuft wurde.
Der Weltverband unterstrich, dass die Entscheidung nur den DSV betreffe und nicht auf andere Nationalverbände übertragbar sei. Das hatte das Landgericht in seiner Pressemeldung allerdings auch nicht explizit behauptet.
Für Scherer hat die Münchner Entscheidung hingegen "Signalwirkung für das Verfahren in Österreich". "Darüber hinaus ist aus dem Urteil ganz klar herauszulesen, dass sehr eindeutig auch geklärt wurde, dass die originäre Rechteinhaberschaft bei den Verbänden, den Organisatoren liegt." Man sehe der ersten Tagsatzung jedenfalls entspannt entgegen.
Die Nationalverbände sind nicht grundsätzlich gegen eine Zentralvermarktung, auch sie halten den Schritt prinzipiell für strategisch sinnvoll.
Allerdings wehren sie sich gegen das Vorgehen der FIS unter ihrem umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch. Die Verbände fordern, bei der Vergabe und vertraglichen Ausgestaltung der Marketingrechte involviert zu werden. Bisher wurden sie von der FIS nicht überzeugt, dass ihnen die Reform entscheidende Vorteile bringen würde.