Der "TZ" entgegnete der 31-Jährige: "Ich fand die Situation damals unfair. Aber dem war das egal." Mit dem Zug vor Gericht hatte sich Straßer jedoch fast verzettelt - erst die Zeugenaussage des Polizisten sorgte für die Wendung.
Es stellte sich nämlich heraus, dass das Hand-Lasermessgerät nicht korrekt in Betrieb genommen wurde, so soll der Beamte das Display nicht ausreichend überprüft sowie die Ausschaltfunktion nicht kontrolliert haben, wie die Münchner Tageszeitung schreibt. Auch einen Mast, der für Verfälschung hätte sorgen können, habe der Polizist nicht beachtet.
Die Messung wurde als fragwürdig eingestuft, das Verfahren eingestellt und Straßer muss keine Strafe zahlen.